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Zinsanpassung
Es wird grundsätzlich empfohlen, die Laufzeit eines Ratenkredits so kurz wie möglich zu halten. So werden auch die Zinszahlungen niedriger sein, da diese immer monatlich berechnet werden. Trotzdem dürfen die Raten nicht zu hoch angesetzt sein, um eine Überschuldung zu vermeiden. Eine realistische Einschätzung ist vonnöten.
Eine Orientierungshilfe bei der Ermittlung der richtigen Ratenhöhe kann die bundeseinheitliche Pfändungsfreigrenze geben. Diese liegt bei 989 Euro pro Monat für nichtunterhaltspflichtige Personen. Für den ersten Unterhaltspflichtigen werden 370 Euro drauf gerechnet, und für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen 206 Euro. Der den Berechnungen zugrunde zu legende Betrag ist das monatliche Nettoeinkommen, abzüglich sämtlicher monatlicher Kosten, wie Kreditraten und Versicherungsbeiträgen. Die Miete wird allerdings nicht dazu gerechnet. Wenn der Betrag, den man laut dieser Berechnung monatlich zur Verfügung hat, unter der individuellen Pfändungsfreigrenze liegt, gilt man als überschuldet.
Es macht Sinn, diese Rechnung vor Kreditabschluss einmal mit der geplanten Ratenhöhe durchzuführen. So kann das Risiko einer Überschuldung minimiert, und eine realistische Einschätzung der eigenen Finanzen gemacht werden. Natürlich ist die Pfändungsfreigrenze nur ein Richtwert, der nicht auf alle Personen zugeschnitten ist. Je nach Lebensstil brauchen einige mehr und andere weniger Geld zum Leben. Trotzdem kann sie eine Orientierung bei der Ermittlung von Rate und Laufzeit eines Ratenkredits geben.