Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Ãœberziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Ratgeber


Die Ermittlung der richtigen Laufzeit bzw. Rate


Es wird grundsätzlich empfohlen, die Laufzeit eines Ratenkredits so kurz wie möglich zu halten. So werden auch die Zinszahlungen niedriger sein, da diese immer monatlich berechnet werden. Trotzdem dürfen die Raten nicht zu hoch angesetzt sein, um eine Überschuldung zu vermeiden. Eine realistische Einschätzung ist vonnöten.

Eine Orientierungshilfe bei der Ermittlung der richtigen Ratenhöhe kann die bundeseinheitliche Pfändungsfreigrenze geben. Diese liegt bei 989 Euro pro Monat für nichtunterhaltspflichtige Personen. Für den ersten Unterhaltspflichtigen werden 370 Euro drauf gerechnet, und für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen 206 Euro. Der den Berechnungen zugrunde zu legende Betrag ist das monatliche Nettoeinkommen, abzüglich sämtlicher monatlicher Kosten, wie Kreditraten und Versicherungsbeiträgen. Die Miete wird allerdings nicht dazu gerechnet. Wenn der Betrag, den man laut dieser Berechnung monatlich zur Verfügung hat, unter der individuellen Pfändungsfreigrenze liegt, gilt man als überschuldet.

Es macht Sinn, diese Rechnung vor Kreditabschluss einmal mit der geplanten Ratenhöhe durchzuführen. So kann das Risiko einer Überschuldung minimiert, und eine realistische Einschätzung der eigenen Finanzen gemacht werden. Natürlich ist die Pfändungsfreigrenze nur ein Richtwert, der nicht auf alle Personen zugeschnitten ist. Je nach Lebensstil brauchen einige mehr und andere weniger Geld zum Leben. Trotzdem kann sie eine Orientierung bei der Ermittlung von Rate und Laufzeit eines Ratenkredits geben.