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Weil Selbstständige über kein regelmäßig garantiertes Einkommen verfügen, gibt es ein paar Unterschiede gegenüber Angestellten bei der Beantragung eines Ratenkredits. Natürlich muss nachgewiesen werden, dass der geliehene Betrag zurück gezahlt werden kann. Ansonsten funktioniert ein Ratenkredit für Selbstständige aber genauso wie ein Ratenkredit für Angestellte.
Normalerweise werden eine betriebswirtschaftliche Auswertung und die letzten 3 Kontoauszüge gefordert, wenn Selbstständige einen Ratenkredit beantragen. Eine Bedingung von vielen Kreditinstituten ist außerdem, dass der ausgeübten Tätigkeit schon seit mindestens einem Jahr nachgegangen worden ist. Natürlich dürfen in keinem Fall negative SCHUFA-Einträge vorhanden sein.
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, um als Selbstständiger einen Ratenkredit zu beantragen, variiert von Bank zu Bank. In manchen Fällen werden auch ein Bürge oder andere Sicherheiten von Seiten der Bank verlangt. Hierzu sollte man sich vorab gut informieren und verschiedene Angebote vergleichen.