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Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger einer Schuld und einem Bürgen. Dieser Bürge steht für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Kreditnehmers ein.
Eine Bürgschaft lässt sich in zwei Formen unterteilen:
Eine Variante der Bürgschaft ist die der Privatpersonen. Eine Person steht für die Verpflichtungen einer anderen Person, die einen Kredit aufnimmt, ein. Bei den Verpflichtungen handelt es sich um finanzielle Ansprüche, die bei einem Kredit anfallen. Der Hauptschuldner muss hierbei nicht zahlungsfähig sein. Ansprüche treffen immer diejenige Person, die die Bürgschaft übernommen hat.
Die zweite Form einer Bürgschaft nennt sich MaBV- Bürgschaft. Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft, bei der eine Bank das Leistungssoll für noch nicht fertiggestellte Objekte übernimmt. Die Bürgschaft ist bei dieser Form beidseitig vorhanden.
Ein Bürge verpflichtet sich also zu der Übernahme der finanziellen Pflichten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.