Begriffe A-Z

A

Ablösung
Abschreibung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungsdarlehen
Arbeitgeberdarlehen
Aufwendungsdarlehen
Avalkredit

Ã

Überziehungskredit

B

Bagatellkredit
Ballonfinanzierung
Barkredit
Baufinanzierung
Bürgschaft
Beamtendarlehen
Blankokredit
Bonitätsprüfung

D

Darlehen
Darlehensantrag
Darlehensnennbetrag
Darlehensnominalbetrag
Disagio

E

Effektivzins
Eigenkapital
Endfälliger Kredit

F

Finanzierung
Fremdkapital

H

Hausfinanzierung
Hausfrauenkredit
Hypothekendarlehen

I

Immobilienfinanzierung

K

Kleinkredit
Kontokorrentkredit
Kreditnebenkosten
Kreditrechner
Kreditverlängerung
Kreditversicherung
Kreditwürdigkeit

L

Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Lieferantenkredit
Lombardkredit

M

Mietbürgschaft
Mietkauf
Mitschuldner

N

Nettodarlehensbetrag
Nominalbetrag
Nominalzins
Notarielle Beurkundung

O

Objektkredit
Organkredit

P

Personalkredit
Pfandbrief
Pfändung
Privatdarlehen
Privatkredit

R

Ratenkredit
Rückzahlung
Realkredit
Rechtsfähigkeit
Referenzzinssatz
Refinanzierung
Rembourskredit
Renovierungskredit
Restschuld

S

Sachkredit
Schlussrate
Schlussratenfinanzierung
Schuldübernahme
Schuldinstrumente
Schuldzinsenabzug
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sofortkredit
Sondertilgung
Studentenkredit

T

Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreijahre
Tilgungshypothek
Tilgungsplan
Tilgungsstreckung
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung

V

Valutierung
Variabler Zinssatz
Verdienstbescheinigung
Verkehrswert
Vermögensberater
Versicherungsdarlehen
Verzugszinsen
Vorausdarlehen

W

Wechselkredit
Wertgutachten

Z

Zinsanpassung
Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Zinsgutschrift
Zinssatz
Zusatzsicherheiten

Ratenkredite - Begriffe:  Bürgschaft


Bürgschaft


Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger einer Schuld und einem Bürgen. Dieser Bürge steht für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Kreditnehmers ein.

Eine Bürgschaft lässt sich in zwei Formen unterteilen:
Eine Variante der Bürgschaft ist die der Privatpersonen. Eine Person steht für die Verpflichtungen einer anderen Person, die einen Kredit aufnimmt, ein. Bei den Verpflichtungen handelt es sich um finanzielle Ansprüche, die bei einem Kredit anfallen. Der Hauptschuldner muss hierbei nicht zahlungsfähig sein. Ansprüche treffen immer diejenige Person, die die Bürgschaft übernommen hat.
Die zweite Form einer Bürgschaft nennt sich MaBV- Bürgschaft. Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft, bei der eine Bank das Leistungssoll für noch nicht fertiggestellte Objekte übernimmt. Die Bürgschaft ist bei dieser Form beidseitig vorhanden.

Ein Bürge verpflichtet sich also zu der Übernahme der finanziellen Pflichten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.