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AfA ist ein Begriff aus dem Einkommenssteuergesetz. Er ist in der Regel identisch mit dem Begriff der Abschreibung und bedeutet „Absetzung für Abnutzung“. AfA steht für den Wertverlust eines Gebäudes, eines Computers, eines Autos, also eines Wirtschaftsgutes, welcher steuerlich absetzbar ist.
Bei der AfA verteilt man die angefallenen Kosten für die Anschaffung oder die Herstellung des Gutes auf die Jahre der Nutzungsdauer.
Die AfA kann auf lineare oder auf degressive Weise verlaufen. Die lineare AfA verteilt die Beträge gleichmäßig auf die Zeit der Nutzung. Die degressive Variante beginnt mit höheren Beträgen und lässt sie dann über die Nutzungsdauer kleiner werden.