Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Zivildienstleistende


Zivildienstleistende


Zivildienstleistende haben ebenso wie die Wehrdienstleistenden einen Anspruch auf unentgeltliche Behandlung durch die freie Heilfürsorge. Es müssen keine Abgaben an die Kranken- oder Pflegeversicherung geleistet werden.

Zivildienstleistende müssen für den Zeitraum ihrer Dienstzeit demnach nicht privat oder gesetzlich krankenversichert sein. Dennoch wird empfohlen, die bestehende Versicherung für diesen Zeitraum nicht zu kündigen, sondern den laufenden Versicherungsvertrag in einen ruhenden umzuwandeln.