Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Zahntarife


Zahntarife


Der Kostenplan innerhalb eines Zahntarifs, auch Heil- und Kostenplan genannt, unterscheidet zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten. Im Falle eines gesetzlich Versicherten ist die Erstellung weitaus umständlicher und aufwendiger. Hier ist besonders auf Festzuschüsse und Mehrkostenberechnung zu achten.

Ist der Patient privat versichert, ist die Erstellung sehr viel unkomplizierter. Der Patient gilt als direkter Vertragspartner des Zahnarztes.  Nach der Behandlung muss sich der Patient um die Kostenerstattung durch die eigene Private Krankenversicherung bemühen. Auf Wunsch des Patienten muss der Zahnarzt einen Kostenplan auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstellen. Dieser Kostenplan enthält neben den vorgesehen Leistungen auch immer Material und Laborkosten.

Auch bei Patienten, die privat versichert sind, ist es ratsam vor Beginn der Behandlung einen Kostenplan anzufordern. Auf diese Weise kann man sich schon im Vorfeld darüber informieren, welche Leistungen durch die private Krankenversicherung abgedeckt sind. Denn je nach Tarif werden auch bei privaten Krankenversicherungen nicht alle Leistungen übernommen, die im Heil- und Kostenplan auftauchen. Besonders bei implantologischen Leistungen oder Mehrkosten durch hochwertigere Materialien gibt es auch im privaten Bereich Begrenzungen.