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ZahntarifeHäufige Fragen
Wenn die grundsätzlichen Bedingungen für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung erfüllt sind, lassen sich die Fristen recht einfach benennen.
Sind die Pflichtgrenzen im Angestelltenverhältnis, das Einkommen betreffend, seit drei Jahren oder auch länger überschritten worden, beträgt die normale gesetzliche Kündigungsfrist für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung zwei Monate zum Monatsende. Eine Kündigung im Monat Januar lässt demnach einen Wechsel zum 01.April zu.
Sollte bei der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch ein Wahltarif abgeschlossen worden sein, kann je nach Länge dieses Tarifes die Kündigungsfrist davon beeinträchtigt werden. Wer in die Selbständigkeit übergeht, muss weder eine Kündigungsfrist einhalten noch in den letzten drei Jahren die vorgeschriebene Einkommensgrenze überschritten haben.