Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Wehrpflichtige


Wehrpflichtige


Wehrpflichtige und Zivildienstleistende werden in Bezug auf den Krankenversicherungsschutz gleich behandelt. In der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes ist keine Krankenversicherung von Nöten, da diese vom Bund als sogenannte freie Heilfürsorge übernommen wird. In dieser Zeit wird die vorherige Krankenversicherung ausgesetzt.

Durch die Anwartschaftsversicherung wird gewährleistet, dass nach Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes die Versichrung wieder sofort und voll greift. Des Weiteren werden die Beiträge der privaten Krankenversicherung zugunsten der Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen für die Wehr- und Zivildienstzeit geleistet.