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ZahntarifeHäufige Fragen
Im Allgemeinen können alle Patienten, ob gesetzlich, oder privat versichert, die allgemeinen Krankenhausleistungen wie medizinische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung in Anspruch nehmen.
Als privat Krankenversicherter haben Sie die Möglichkeit bestimmte Wahlleistungen in einem Krankenhaus in Anspruch zu nehmen. Diese variieren je nach Krankenhaus. In der Regel werden aber Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt als solche angeboten. Über diese Leistungen müssen Sie mit dem Krankenhaus gesonderte Verträge abschließen. Hierbei werden Sie im vornherein über die Entgelte informiert, welche für die einzelnen Wahlleistungen anfallen. Sie können diese Verträge täglich kündigen und verlieren somit auch die jeweilige Wahlleistung.
Falls Ihr Versicherungsvertrag die Kosten der Wahlleistungen abdeckt, werden Ihnen diese selbstverständlich von Ihrer Krankenversicherung erstattet.