Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Vorauszahlungen


Vorauszahlungen


Heutzutage müssen Rechnungen von Ärzten und Heilpraktikern in der Regel nicht mehr vom privat Krankenversicherten im Voraus gezahlt werden. Die Rechnungen werden bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht und erst bezahlt, wenn der Versicherer den Betrag dem Versicherungsnehmer erstattet hat. Häufig hat man dazu 2-3 Wochen Zeit.

Bei bestimmten Fällen wie einem Krankenhausaufenthalt geben die Versicherungsgesellschaften den Versicherten eine Kostenübernahmeerklärung, die diese dann beim Krankenhaus vorlegen, welche garantiert, dass die Versicherung die Kosten übernimmt. Eine Ausnahme stellen Medikamente und Hilfsmitteln wie beispielsweise Brillen dar. Diese müssen vorher gezahlt werden. Im Anschluss werden die Kosten vom Versicherer erstattet.