Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Vollversicherung


Vollversicherung


Unter einer Vollversicherung versteht man den kompletten Leistungsumfang einer Krankenversicherung wie ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung. Die private Vollversicherung kann nur von Personen angenommen werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind wie zum Beispiel Freiberufler, Selbständige oder Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze.

Eine Vollversicherung kann sich aus einem Kompakttarif oder einzelnen Bausteintarifen zusammensetzen. Ein großer Vorteil der Vollversicherung ist die individuelle Abstimmung des Vertrags auf den Versicherungsnehmer. Ein weiterer großer Vorteil ist die freie Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern, die man als gesetzlich Versicherte Person nicht hat.

Bei einigen Vollversicherungen werden auch die sogenannten Wahlleistungen voll, beziehungsweise anteilig, erstattet sowie Behandlungen durch Heilpraktiker und Psychologen. Zu verwechseln ist eine Vollversicherung nicht mit den Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte, welche einen zusätzlichen Schutz bieten soll.