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ZahntarifeHäufige Fragen
Bei den privaten Krankenversicherern wird das Versicherungsjahr in zwei Arten unterschieden.
Einige private Krankenversicherungen definieren das Jahr als Zeitjahr. Das heißt, sie berechnen das Jahr vom Beginn der Versicherung an. So beginnt dieses zum Beispiel am 01.06. und das Versicherungsjahr endet dann zum 31.05. des Folgejahres. Das zweite Jahr beginnt dann wieder am 01.06. Die andere Variante ist die Berechnung als Kalenderjahr, so beginnt das erste Jahr am 01.06. und das zweite Jahr dann bereits 6 Monate später am 01.01 des Folgejahres.
Diese beiden Unterscheidungen sind in Bezug auf das jeweilige Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen und je nach Krankenkasse individuell unterschiedlich.