Private-Krankenversicherung - Fragen:  Angestellte und private Krankenversicherung


Unter welchen Voraussetzungen darf ich als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln?

 

Für viele bietet das gesetzliche Gesundheitssystem keinen ausreichenden Schutz. Trotz steigender Beiträge bleibt die Menge und Qualität der Leistungen eher auf der Strecke.

Daher bietet sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung an, bei der häufig viele Sonderleistungen in Anspruch genommen werden können. Vor allem, weil die Beiträge individuell durch Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht auf jeden angepasst werden. So sind viele Beiträge günstiger als die der gesetzlichen Kassen. Für Angestellte gibt es da einige Regeln für den erfolgreichen Wechsel zu beachten. Sofern ihr Bruttoeinkommen schon seit dem Jahr 2006 über der damaligen Versicherungspflichtgrenze von 47.250 Euro lag, können sie jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.

Ist dies nicht der Fall, müssen Angestellte gewisse finanzielle Gegebenheiten erfüllen und Fristen einhalten, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dies wurde mit der Gesundheitsreform vom 02.02.07 beschlossen. Die Einkommensgrenze für das Jahr 2010 liegt bei brutto 49.950 Euro jährlich. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist dann zum 01.01.2012 möglich. Allerdings nur, wenn das jährliche Bruttoeinkommen auch in den folgenden zwei Jahren die jeweiligen Verdienstgrenzen erreichen wird.

Die Verdienstgrenzen steigen stetig und dies wird wohl auch im Jahr 2011 der Fall sein. Wichtig hierbei ist auch, dass regelmäßige Sonderzahlungen bzw. wiederkehrende Einmalzahlungen durch den Arbeitgeber wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Überstundenvergütungen in das Einkommen mit einberechnet werden. Wer erst jetzt über die Einkommensgrenzen hinauskommt, muss leider eine längere Wartezeit in Kauf nehmen und ein stetig wachsendes Einkommen nachweisen.