informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AltersrückstellungB
BeitragsanpassungE
Ehegatten-NachversicherungH
Heilpraktiker-LeistungenK
Kinder-MitversicherungM
Medizinische NotwendigkeitN
NachmeldepflichtP
PflegepflichtversicherungR
RisikoprüfungV
VersicherungsjahrW
Wahlleistungen im KrankenhausZ
ZahntarifeHäufige Fragen
Ehepartner und Kinder können zwar in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden, jedoch ist dies nicht völlig kostenlos möglich. Eine Mitversicherung für Kinder und Ehepartner kann recht kostengünstig abgeschlossen werden. Die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die Ehepartner und Kinder mit einschließt, ist nicht mit der Art der Versicherung in einer privaten Krankenversicherung zu vergleichen. In der privaten muss jedes einzelne Familienmitglied versichert sein, so dass für jedes Mitglied der Familie, ob Kinder oder Ehepartner, ein zusätzlicher Betrag zu entrichten ist. Die Höhe der zusätzlichen Beiträge richtet sich u.a. nach Alter und Geschlecht. So ist der Beitrag niedriger, wenn der Versicherungsnehmer jung und gesund ist. Auch die Mitgliedschaft für Männer in einer privaten Krankenversicherung ist günstiger.
Ein wesentlicher Punkt ist auch noch zu beachten. Private Krankenversicherungen haben die Möglichkeit potentielle Kunden abzulehnen oder erhebliche Mehrkosten zu fordern, da kein Kontrahierungszwang besteht. Dies kann der Fall sein, wenn bereits ein zu hohes Alter erreicht ist oder Erkrankungen vorliegen, bei denen die Versicherung zu hohe Leistungen befürchtet. Diese Ablehnung kann natürlich auch Ehepartner und Kinder betreffen.