Private-Krankenversicherung - Fragen:  Raten private Krankenversicherung


Sind die monatlichen Raten der privaten Krankenversicherung auch im Rentenalter noch im Rahmen des Bezahlbaren?


Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine einkommensabhängigen Beiträge erhoben. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Also je jünger und gesünder, desto günstiger ist der Beitrag.

Auch im Rentenalter müssen Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die Private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich der Beitragssatz nach den Rentenbezügen und sonstigen Einkünften. Zusätzlich sind die Beiträge nach oben begrenzt. Privat versicherte zahlen weiterhin den normalen Beitrag. Dieser kann aber im Laufe der Zeit durch Beitragssteigerungen und Verringerung der eigenen monatlichen Bezüge zu einem finanziellen Risiko werden. Damit dies nicht passiert, sind mehrere Regelungen eingeführt worden.

Alle Unternehmen müssen einen Rentnertarif anbieten. Alle Versicherten haben das Recht, ab dem 55. Lebensjahr in diesen Tarif zu wechseln. Der Tarif umfasst zwar nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, darf im Ge- genzug aber auch nicht mehr kosten als diese. Zusätzlich bilden die privaten Versicherer seit vielen Jahren sogenannte Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass ein Teil des monatlichen Beitrages als Sparanteil genutzt wird. Verzinst wird dieser dazu eingesetzt, um die Beiträge im Alter zu senken. Dies wurde durch die Gesundheitsreform im Jahr 2007 noch verstärkt. Seitdem schreibt der Gesetzgeber einen 10-prozentigen Aufschlag auf den Beitrag vor, der bestmöglich verzinst werden muss. Auf diese Weise sollen auch in der privaten Krankenversicherung annehmbare Beiträge im Alter gewährleistet werden.