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ZahntarifeHäufige Fragen
Bei der Risikoprüfung handelt es sich um eine Art Bewertung des Antragstellers hinsichtlich der abzuschließenden Versicherung, die verschiedene Punkte beleuchtet. In erster Linie geht es hierbei um grundlegende Faktoren wie Geschlecht, Körpergröße, Gewicht, Alter, Familienstand etc.
Bedeutsamer bzw. zeitintensiver in ihrer Betrachtung sind jedoch die Faktoren, die den gegenwärtigen Gesundheitszustand und die Krankenvorgeschichte betreffen. Durch die Risikoprüfung wird von Seiten der privaten Krankenversicherung geprüft, wie hoch das Risiko ist, den Antragsteller zu versichern und ob ungewöhnlich hohe Behandlungskosten zu erwarten sind.
Der Antragsteller ist hinsichtlich der Risikoprüfung dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben bzgl. seiner Krankengeschichte zu machen. In der Regel werden die Gründe von hausärztlichen Besuchen der letzten fünf Jahre und Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre verlangt. Aufgrund der Risikoprüfung kann der Versicherer den Antragsteller zum Normaltarif versichern, aufgrund der Risikoprüfung einen Risikozuschlag verlangen oder aber auch, im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, für gewisse Bereiche einen Leistungsausschluss vereinbaren.
Die Private Krankenversicherung darf die Risikoprüfung nur zu Beginn des Vertrages vornehmen, so dass eine Beitragserhöhung oder gar eine Kündigung aufgrund eines neu festgestellten Risikos nicht möglich ist. Sollte der Antragsteller jedoch unvollständige Angaben im Versicherungsvertrag gemacht haben, kann die private Krankenversicherung nachträglich und rückwirkend eine Beitragserhöhung aussprechen oder auch den Vertrag kündigen.