Private-Krankenversicherung - Ratgeber:  Leistungen der privaten Krankenversicherung


Reguläre Leistungen der privaten Krankenversicherung

 
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) kann nicht wirklich von regulären Leistungen die Rede sein. Denn hier kommt es hauptsächlich darauf an, welcher Tarif durch den Antragsteller gewählt wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die meisten Leistungen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Ein kleiner Teil, die sogenannten Mehrleistungen, können durch die Krankenkassen bestimmt und in den jeweiligen Satzungen festgelegt werden.

In der privaten Krankenversicherung bestimmt der Versicherte darüber, für welchen Tarif er sich entscheidet. Je mehr Leistungen der Tarif beinhaltet, desto teurer ist er in der Regel auch. Daher ist es auch sehr wichtig, dass man sich vor Abschluss eines Vertrages darüber im Klaren ist, welche Leistungen die eigene Private Krankenversicherung beinhalten sollte. Es gibt auch in der privaten Krankenversicherung sogenannte Basistarife, die ungefähr den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Alle höheren Tarife beinhalten sowohl im ambulanten, stationären als auch zahnärztlichen Bereich meist mehr Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung.

Zu den regulären Leistungen der privaten Krankenversicherung gehören der ambulante, stationäre und zahnärztliche Bereich. Im ambulanten Bereich beziehen sich die regulären Leistungen auf Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandsmittel sowie auf die ärztliche Beratung.

Im stationären Bereich werden die üblichen Kosten für Unterbringung und Behandlung gezahlt. Mehrleistungen können beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt, die freie Krankenhauswahl oder die Unterbringung im Einbettzimmer sein.

Die regulären Leistungen im zahnärztlichen Bereich unterscheiden sich meist sehr deutlich von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, da es hier die größten Einschnitte gegeben hat. Die unterschiedlichen Tarife der privaten Krankenversicherung beschränken die Leistungen häufig durch Jahres- höchstgrenzen oder Ähnlichem. Alle Ärzte rechnen bei privat Versicherten über Gebührenordnungen ab. Es gibt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Je nach Schwierigkeit der Behandlung sind dort Regelsätze festgelegt. Die einzelnen Tarife legen hier teilweise auch Begrenzungen fest, wenn beispielsweise über den Regelsätzen abgerechnet wird.