Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Psychotherapie


Psychotherapie


Grundsätzlich ist in den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen vermerkt, dass nur Kosten von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern übernommen werden. Demnach würden die Kosten für eine Psychotherapie durch Psychotherapeuten oder Psychologen nicht übernommen werden.

Mittlerweile erstatten die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie jedoch im Rahmen eines Delegationsverfahrens, wenn die Behandlung durch den verantwortlichen Arzt an einen nichtärztlichen Psychotherapeuten „weiterdelegiert“ wird. Voraussetzung ist, dass der verantwortliche Arzt vorab die Medizinische Notwendigkeit der Behandlung festgestellt hat, er die Form der Psychotherapie bestimmt, den Behandlungsumfang festlegt und er die Behandlung durch den Psychotherapeuten kontrolliert.

Wie groß der von der privaten Krankenversicherung angebotene Leistungsumfang ist, unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Manche Versicherungen übernehmen eine Psychotherapie über 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr ohne größeren formalen Aufwand, andere fordern eine Begutachtung durch einen für die Versicherung tätigen Facharzt.

Auch bei der Höhe der Erstattungen für die Psychotherapie kann es Unterschiede geben. So übernehmen manche private Krankenversicherungen die vollen Kosten und andere diese nur bis zu einer bestimmten Sitzungszahl, um den Versicherten in Form eines Staffelsatzes, für eine höhere Sitzungszahl anteilig die Kosten mit tragen zu lassen.