Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Probeantrag


Probeantrag


Ein Antragsteller hat die Möglichkeit bei einer privaten Krankenversicherung einen unverbindlichen Probeantrag zu stellen, um auf diese Weise zu erfahren, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen er sich bei dem Unternehmen ver- sichern lassen kann. Auf diese Weise kann ermittelt werden, ob die Versicherung beispielsweise einen Risikozuschlag erhebt oder nicht.

Die Versicherung teilt dies dem Antragsteller mit, worauf hin jener dann entscheiden kann, ob er den Vertrag eingeht. Auch wenn der Antragsteller durch einen Probevertrag hinsichtlich eines Abschlusses kein Risiko eingeht, ist dieser dennoch nicht immer sinnvoll.

Um den Einzelfall auch entsprechend prüfen zu können, setzt der Probeantrag die gleichen formalen Erfordernisse wie ein richtiger Antrag voraus, d.h. Arztanfragen und Arztberichte müssen ebenfalls erstellt werden. Diese werden für einen Probeantrag jedoch nicht erstattet, sondern müssen selber getragen werden, es sei denn der Probeantrag geht in einen regulären Vertrag über. In diesem Fall fordern viele Versicherungen ein extra Schreiben an, welches bestätigen soll, dass seit Stellung des Probevertrags keine gesundheitlichen Veränderungen eingetreten sind.

Ebenso nicht überbewertet werden, sollte die Möglichkeit einen Probevertrag noch einmal gesondert bestätigen zu müssen. Auch bei einem regulären Antrag ist diese Bestätigung durch den Antragsteller notwendig, wenn er von Seiten der Versicherung in eine Risikogruppe eingestuft wird.