Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Pflegepflichtversicherung


Pflegepflichtversicherung


Mit dem In-Kraft-Treten des Pflegepflichtversicherungsgesetzes vom 01.01.1995 ist die finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit zur Pflicht geworden. Die private Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip des Generationenvertrages. Das heißt jede Generation zahlt für die vorhergegangenen ein und hat dafür ebenfalls Anspruch auf Leistungen, welche von den jüngeren Generationen geleistet werden.

Die privat Krankenversicherten müssen eine Pflegepflichtversicherung bei der PKV abschließen. Hierbei gilt, in den ersten sechs Wochen können privat Versicherte ein anderes Unternehmen für die Pflegepflichtversicherung verwenden als das bei dem sie versichert sind. Hierbei werden die Prämien für die Pflegepflichtversicherung nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert. Grundlage hierfür ist der Gesundheitszustand und das Alter des Versicherten.

Der Maximalbeitrag zur Pflegepflichtversicherung beträgt 1,7 Prozent. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Versicherungen ob privat oder gesetzlich gleich. Eine Pflegepflichtversicherung greift, wenn für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Bedarf entsteht. Dazu zählt benötigte Hilfe im Haushalt und Hilfe bei alltäglichen physischen Bedürfnissen des Patienten wie zum Beispiel Körperpflege.