Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Nachmeldepflicht


Nachmeldepflicht


Wer eine Private Krankenversicherung abschließt, muss eine Vielzahl von Angaben über seinen derzeitigen Gesundheitszustand sowie Lebensstil abgeben. Diese Angaben müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.
Hierzu zählen auch die Angabe von Hobbys, gefährlichen Extremsportarten und natürlich chronische Krankheiten. Verändert sich nun der Gesundheitszustand, muss diese Änderung der privaten Krankenversicherung gemeldet werden, dazu ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet. Auch veränderte Lebensumstände, die relevant für die Versicherung sind, müssen selbstverständlich gemeldet werden. Dies gilt auch für den Zeitraum von der Antragstellung zur Policierung. Tritt in diesem Zeitraum eine Veränderung wie beispielsweise eine Schwangerschaft ein, so ist diese der Krankenkasse zu melden. Auch hier besteht eine Nachmeldepflicht.