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ZahntarifeHäufige Fragen
Der Arbeitgeber muss in jedem Fall einen Arbeitgeberanteil hinsichtlich der Krankenversicherung zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung ver- sichert ist.
Dieser Arbeitgeberanteil beläuft sich auf 50% des insgesamt zu zahlenden Beitrags, jedoch max. auf die Hälfte der im Durchschnitt angesetzten Höchstbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Werte werden jährlich zum 01.07. eines Jahres neu festgelegt.
Im Jahr 2010 belaufen sich die Grenzen auf 262,50 Euro für die Krankenversicherung und 36,56 Euro für die Pflege versicherung. Diese Höchstgrenzen sind bindend und gelten somit auch für sämtliche Angehörigen der Familie. Die Beiträge für die Mitglieder der Familie werden aufaddiert, so dass die zuvor genannten Grenzen nicht überschritten wer den können und unabhängig der Größe der Familie der Arbeitgeber keine weiteren Beiträge abzuführen hat.