Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Medizinische Notwendigkeit


Medizinische Notwendigkeit


Im Hinblick auf die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung hat das Oberlandesgericht entschieden, dass beurteilt werden muss, ob die Behandlung „zur Heilung, Linderung und Verhinderung der Ausbreitung“  der Krankheit geeignet scheint oder nicht. Gleichermaßen muss für die Beurteilung, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht, geprüft werden, in wie weit die in Betracht gezogene Behandlungsmethode und deren Kosten auch in einem adäquaten Verhältnis zum gewünschten Heilungserfolg steht.

Da es für viele Behandlungsmethoden inzwischen kostengünstigere Alternativen gibt (Massage vs. Salbe bei Muskelverspannungen), kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen der vom Gericht ausgesprochenen Entscheidungen. Eine medizinische Notwendigkeit einer Behandlung wird oftmals nicht abgestritten werden können. Jedoch kann auch die kostengünstigere Methode diesen Grundsatz erfüllen, wenn vielleicht auch nicht immer in gleicher Intensität oder im gleichen Zeitraum.