Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Krankenhaustagegeld-Versicherung


Krankenhaustagegeld-Versicherung


Während eines Aufenthaltes im Krankenhaus kann es zu verschiedensten, unterschiedlichen Zusatzkosten kommen. Mit der Krankenhaustagegeld Versicherung lassen sich Leistungen abdecken, die bei einem Aufenthalt im Krankenhaus entstehen.

So können Leistungen wie die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe genauso wahrgenommen werden wie das sogenannte Rooming-in. Hierbei wohnen während der Behandlungszeit Vater oder Mutter des Kindes (bis zum voll- endeten 8. Lebensjahr) mit im Krankenhaus. Des Weiteren können Kosten für Zuzahlungen, Telefonkosten und Mehrkosten für eine bessere Verpflegung durch die Krankenhaustagegeld-Versicherung gedeckt werden.

Die Krankenhaustagegeld-Versicherung kann im Rahmen der privaten Unfallversicherung und in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei der privaten Krankenversicherung erhalten sie für jeden Tag, den sie stationär behandelt werden, einen fest vereinbarten Betrag, dessen Höhe sie bestimmen. Die Beitragshöhe hängt vom Beruf und vom Eintrittsalter des Versicherten ab.

Die Leistungen werden bei dieser Versicherung ohne Kostennachweis gezahlt. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung ist nicht mit der Krankentagegeld Versicherung zu verwechseln, diese soll vor allem vor einem Verdienstausfall schützen.