Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Krankenhausausweis


Krankenhausausweis


Bei dem Krankenhausausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die dem privat Versicherten durch sein Versicherungsunternehmen ausgehändigt wird. Die Versicherung verpflichtet sich dem Krankenhaus gegenüber, dass sie die stationären Behandlungskosten übernimmt, wenn der Versicherte den Krankenhausausweis vorlegt.

Durch den Krankenhausausweis nicht abgedeckt sind jedoch die Kosten für eine privatärztliche Untersuchung. Diese werden weiterhin zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus abgerechnet und erst nach Rechnungseinreichung bei der privaten Krankenversicherung durch diese erstattet.

In folgenden Fällen besteht für den Versicherten bei einer privaten Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Krankenhausausweis: Zahlungsvollzug innerhalb der letzten 12 Monate, Stornierung des Vertrages, Kündigung, Anwartschaftsversicherung und Leistungsausschluss.