Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Kostenübernahmeerklärung


Kostenübernahmeerklärung


Bei der privaten Krankenversicherung wird nach dem Kostenerstattungsprinzip gehandelt. Der Versicherte erhält von dem behandelnden Arzt eine Rechnung, die er seinerseits bei seiner Versicherung einreicht, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Anders verhält es sich bei einem Krankenhausaufenthalt. In diesem Fall gibt der Patient seine Versicherungsnummer an und die Versicherung schickt dem Krankenhaus die Kostenübernahmeerklärung, um eine direkte Abrechnung vornehmen zu können. Die Kostenübernahmeerklärung gilt dabei immer nur für den einen Krankenhausaufenthalt und muss bei einem erneuten auch entsprechend ein weiteres Mal beantragt werden. Gleichermaßen gilt die Kostenübernahmeerklärung nur für die stationäre Unterbringung und nicht für die ärztliche Versorgung.

Unabhängig von der Regelung der Kostenübernahmeerklärung sollte der Versicherte sich grundsätzlich bei seiner Versicherung eine Erstattungszusage für die jeweilige Behandlung einholen, sofern diese über einen routinemäßigen Hausarztbesuch hinausgeht. Nur so lässt es sich vermeiden, dass die Versicherung Zahlungen für bereits entstandene Kosten verweigert.