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ZahntarifeHäufige Fragen
In der Regel sind die Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert.
Bei einigen privaten Versicherern können für die Kinder auch eigene Verträge abgeschlossen werden. Vorteil hierbei ist die Irrelevanz des Alters und des Geschlechts, der Beitrag ist bis zum 14 Lebensjahr gleich.
Dabei kann zu einem späteren Zeitpunkt die Private Krankenversicherung gewechselt werden, das Kind bleibt dann in der gleichen Altersstufe wie vorher. Falls ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann es je nach Einkommen der Eltern auch beitragsfrei in der GKV aufgenommen werden.
Besonders bei Säuglingen und Neugeborenen empfiehlt sich die Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung, da diese häufig auch aufwendige und kostenspielige Behandlungen abdecken. Außerdem wird das Kind unter gewissen Bedingungen ab Dem Datum der Geburt rückversichert und für das Neugeborene entfallen die sonst üblichen Wartezeiten.