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ZahntarifeHäufige Fragen
Hat man sich für eine Private Krankenversicherung entschieden, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne Weiteres möglich. Wechselt ein Angestellter in die private Krankenversicherung, geschieht dies, weil er nicht mehr versicherungspflichtig ist. Sein jährlicher Verdienst liegt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 Euro) und somit besteht keine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung.
Fallen die jährlichen Bezüge unter die Versicherungspflichtgrenze, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dies ist allerdings nur bis zum 55. Lebensjahr der Fall. Zu einem späteren Zeitpunkt bleibt man, trotz niedrigeren Bezügen, versicherungsfrei und muss in der privaten Versicherung verweilen.
Möchte man trotz Einkünfte unter der Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung bleiben, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Auch für Selbständige oder Freiberufler, die nach dem 55. Lebensjahr wieder eine Versicherungspflichte Arbeitsverhältnis eingehen, gilt Vorsicht. Auch sie haben nicht die Möglichkeit, wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Beim Bezug von Arbeitslosengeld erfolgt in der Regel wieder eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Aber auch hier gilt die Grenze des 55. Lebensjahres.
Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sollte in jedem Fall überdacht werden. Denn mit dem Wechsel gehen auch die Altersrückstellung beim privaten Versicherer verloren.