Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Hilfsmittel-Erstattung


Hilfsmittel-Erstattung


Als Hilfsmittel gelten technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen.

Zu diesen Hilfsmitteln zählen unter anderem Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen, Bandagen, orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Gehstützen, künstliche Gliedmaßen, Körperersatzstücke, Hörgeräte, Rollstühle, Heimdialysegeräte und andere.
Bei der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen für Hilfsmittel frei wählbar, werden somit individuell bestimmt.

In der privaten Krankenversicherung gibt es sogenannte Hilfsmittelkataloge, in denen festgelegt ist in welchem Maße die Versicherung für Hilfsmittel zahlt. In der Regel sind die Erstattungsansprüche auf Zeit, Summe und Stückzahl begrenzt. Der zu erstattende Beitrag kann jedoch je nach Versicherer individuell heruntergesetzt werden, insbesondere wenn die Medizinische Notwendigkeit nicht mehr vorliegt. Auch hierbei ist eine genaue Beratung bei Vertragsabschluss notwendig, da nicht alle Hilfsmittel von jeder Gesellschaft erstattet werden.