Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Erstattungszusage


Erstattungszusage


Häufig ist es sinnvoll sich vor Inanspruchnahme von Leistungen durch einen Arzt oder Heilpraktiker darüber zu informieren, welche Leistungen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Besonders bei zahnmedizinischen Behandlungen ist dies empfehlenswert und wird von den meisten Gesellschaften auch vorgeschrieben.

Auch bei besonderen Behandlungen oder nicht üblichen Honoraren für bestimmte Leistungen der Ärzte, empfiehlt es sich eine Erstattungszusage bei der Versicherung einzuholen. Besonders wichtig ist eine Erstattungszusage bei einem Krankenhausaufenthalt, hierbei sollte bereits vor dem dortigen Aufenthalt geklärt sein, ob und im welchen Maße die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Wurde durch die Gesellschaft eine Erstattungszusage erteilt, ist diese als rechtsverbindliche Erklärung anzusehen.