Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Entbindungspauschale


Entbindungspauschale


Die Entbindungspauschale wird von privaten Krankenversicherungen gezahlt, wenn ein Kind entbunden wird. In welcher Höhe die Entbindungspauschale gezahlt wird, richtet sich nach dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Tagegeld. So wird für den teuersten abgeschlossenen Tarif der privaten Krankenversicherung auch entsprechend die höchste Entbindungspauschale gezahlt.

Die Entbindungspauschale kommt in der Regel auch dann zum Tragen, wenn die Entbindung nicht im Krankenhaus, sondern zu Hause durchgeführt wird. In diesem Fall richtet sich die Höhe der Entbindungspauschale nach dem Tarif, welcher für einen Krankenhausaufenthalt hätte in Anspruch genommen werden können und kann als Ersatzleistung des Versicherers für die eingesparte stationäre Versorgung betrachtet werden.