Private-Krankenversicherung - Fragen:  Private Krankenversicherung Studenten


Eignet sich die private Krankenversicherung für Studenten?

 

Ob die private Krankenversicherung sich für einen Studenten lohnt, hängt grundsätzlich erst einmal von den vorherrschenden Lebensumständen ab. Grundsätzlich, bis auf einige Ausnahmen, kann die private Krankenversicherung aber für Studenten durchaus attraktiv sein.

Jeder Student unterliegt zum Studienbeginn einer Krankenversicherungspflicht, da sonst eine Immatrikulation nicht möglich ist. Mit Abschluss des 14.Fachsemesters, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres, endet die studentische Krankenversicherungspflicht.

Jeder Student kann bei seiner Krankenkasse zum Studienbeginn jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und selbst entscheiden, ob er sich gesetzlich oder privat versichern möchte. Die private Krankenversicherung bedeutet für den Studenten zwar eine etwas höhere Beitragszahlung, dafür sind die Leistungsvorteile gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung aber beachtlich.

U.a. sind folgende Leistungen davon betroffen:
Alternative Heilmethoden
Keine Praxisgebühr
Bis zu 100% Erstattung für Heilmittel wie Massagen oder Krankengymnastik
Chefarzt-Behandlung
Bis zu 100% Erstattung für Brillengläser
Bis zu 100% Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlungen
Beitragserstattung bei nicht in Anspruch genommener Leistung

Diese Punkte stellen für Studenten sicherlich einen erheblichen Vorteil bei der privaten gegenüber einer gesetzlichen Versicherung dar, zumal sich der mehr zu bezahlende, monatliche Beitrag auch für schmale Studenten-Geldbeutel durchaus lohnen kann.

Da die Tarife bei den privaten Krankenversicherungen jedoch recht unterschiedlich ausfallen, sollte vorab in jedem Fall ein Vergleich erfolgen. Zu beachten ist dennoch, dass die private Krankenversicherung ein wenig teurer ist und Studenten in den seltensten Fällen Geld über haben. Gleichermaßen lohnt sich eine private Krankenversicherung für Studenten dann nicht, wenn sie schon verheiratet sind bzw. Kinder haben, denn die Kinder oder der Ehegatte müssten kostenpflichtig mitversichert werden.