Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Ehegatten-Nachversicherung


Ehegatten-Nachversicherung


Eine Ehegatten-Nachversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ist ohne die übliche dreimonatige Wartezeit möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Versicherungsnehmer muss seit mindestens drei Monaten bei der privaten Krankenversicherung versichert und die gleichartige Versicherung in Form der Ehegatten-Nachversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach Eheschlie- ßung beantragt worden sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, tritt die Ehegatten-Nachversicherung umgehend in Kraft. In jedem Fall wird für den neu versicherten Ehegatten jedoch noch eine Risikoprüfung durchgeführt, um den Gesundheits- zustand zu prüfen und eine entsprechende Einstufung vornehmen zu können.