Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Beitragszuschlag


Beitragszuschlag


Der Beitragszuschlag wird seit dem 1.Januar 2000 für Neukunden der privaten Krankheitskosten-Vollversicherung in Höhe von 10% der  Prämie erhoben. Für Versicherte, die bereits einer privaten Krankenversicherung angehörten, wurde die Erhöhung zwischen 2001 und 2005 schrittweise um 2% auf insgesamt 10% erhöht.

Der Beitragszuschlag dient dazu, eine Prämienanpassung gewährleisten zu können, wenn der Versicherte das 65.Lebensjahr erreicht hat. Die Beiträge sollen demnach ab diesem Lebensalter auf einem möglichst stabilen Niveau gehalten werden. Auf folgende Leistungen wird kein Beitragszuschlag erhoben: Krankentagegeld, Pflegeversicherung, Anwartschaftsversicherungen für Kinder und Ausbildungstarife sowie private Zusatzversicherungen.