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ZahntarifeHäufige Fragen
Die Beitragsrückerstattung ist ein Instrument aus der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsrückerstattung wird hauptsächlich im Bereich der Krankenvollkostenversicherung, aber auch von einigen Gesellschaften für die Krankenzusatzversicherung, angeboten.
Die Beitragsrückerstattung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer eine im Vertrag festgesetzte Anzahl an Monatsbeiträgen zurückerhält, wenn er in einem Kalenderjahr leistungsfrei geblieben ist.
Man unterscheidet zwischen erfolgsunabhängiger und erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung. Im Falle der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung erhält der Versicherungsnehmer eine Zahlung, die unabhängig vom Unternehmenserfolg ist und schon Im Vorfeld im Vertrag festgesetzt wurde. Ist eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vereinbart, richtet sich die Höhe nach dem jeweiligen Unternehmenserfolg. Für beide Arten gilt, je länger der Versicherungsnehmer leistungsfrei bleibt, desto höher fällt die Beitragsrückerstattung aus. Bei einigen Versicherern können dies bis zu sechs Monatsbeiträge sein.
Teilweise kann es daher günstiger sein, wenn man niedrige Rechnungsbeträge aus dem eigenen Portemonnaie bezahlt, um in den Genuss der Beitragsrückerstattung zu kommen. In der Regel wirken sich Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nicht negativ auf eine Beitragsrückerstattung aus. Häufig sind die Kriterien für die Beitragsrückerstattung auch auf den ambulanten und zahnärztlichen Tarifteil beschränkt.