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ZahntarifeHäufige Fragen
Die Beiträge für eine Private Krankenversicherung werden nach dem Anwartschaftsprinzip berechnet. Hierbei spielen Alter und Geschlecht sowie der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.
Ziel dieser Art der Berechnung ist es einen konstanten Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erhalten. Dieser soll im gehobenen Alter des Versicherten nicht ansteigen, wobei die zu erstattenden Behandlungskosten für den Versicherten dann erheblich höher sind. So wird ein Teil des Beitrags des jungen Versicherungsnehmers in eine Art Altersfond gezahlt und dient später dann zum Ausgleich der gestiegenen Kosten für die Versicherungsgesellschaft. Diese sogenannte Alterungsrückstellung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Darüber hinaus kann jeder Versicherte zusätzlich einen Beitrag zur Beitragsentlastung im Alter einzahlen. Des Weiteren kann auch überlegt werden, ob nicht eine Erhöhung der Selbstbeteiligung in Frage kommt, um die Beitragshöhe zu reduzieren.