Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Beitragsanpassung


Beitragsanpassung


Ein privater Krankenversicherer kann die Möglichkeit einer Beitragsanpassung nutzen. Dies ist der Fall, wenn sich beispielsweise die Verhältnisse im Gesundheitswesen ändern oder eine Anpassung des Durchschnittsalters der Bevölkerung vorliegt.

Dazu vergleicht der Krankenversicherer mindestens einmal jährlich die kalkulierten Versicherungsleistungen mit den erforderlichen Versicherungsleistungen. Ab welcher Abweichung die Beiträge angepasst werden, unterscheidet sich bei den unterschiedlichen Versicherungsunternehmen (meist zwischen fünf und zehn Prozent).
Eine Beitragsanpassung kann sowohl eine Beitragserhöhung als auch eine Beitragsminderung bewirken.

Die Beitragsanpassung innerhalb der privaten Krankenversicherung bedarf, laut § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Dieser überprüft die Beitragskalkulation auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften.

Im Falle einer Beitragsanpassung, egal, ob nach oben oder unten, hat der Versicherungsnehmer das Recht die Private Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung beim Versicherer eingehen. Versäumt der Versicherungsnehmer dies, kann er sich nicht mehr auf das außerordentliche Kündigungsrecht berufen. Die Kündigung ist ab dem Tag der Änderung wirksam.