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ZahntarifeHäufige Fragen
Besonders im Ausland ist ein guter Versicherungsschutz unabdingbar. Bei einer Privaten Krankenversicherung gilt die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nicht unbegrenzt.
Zu allererst besteht für den Zeitraum von einem Monat weltweit Versicherungsschutz. Sollte der Erkrankte nach dieser Frist aus gesundheitlichen Gründen noch immer nicht in der Lage sein die Rückreise anzutreten, kann der Versicherungsschutz auf bis zu zwei Monate verlängert werden. Bei einer besonders akuten Erkrankung und in Ausnahmefällen kann der Zeitraum auf bis zu drei Monate ausgeweitet werden. Allerdings verringert sich der Schutz außerhalb Europas auf einen Monat, wenn die Erkrankung bereits vor Antritt der Reise vorliegt. Da es besonders im außereuropäischen Ausland zu Problemen kommen kann, wird im allgemeinen empfohlen eine zusätzliche Versicherung vor allem wegen des reibungslosen Rücktransports abzuschließen.