Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Arbeitgeberanteil


Arbeitgeberanteil


Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, bekommt über den Arbeitgeberanteil die Hälfte der anfallenden Beitragszahlungen bezuschusst.

Bei der privaten Krankenversicherung gilt das gleiche Prinzip. Auch hier gibt es einen Arbeitgeberanteil. Der Arbeitgeberanteil beträgt max. 50% des Beitrags an die Krankenversicherung, höchstens jedoch die Hälfte des Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung. Der maximale Arbeitgeberanteil als Zuschuss beläuft sich daher zurzeit auf 268,28 Euro für die Kranken- und 35,83 Euro für die Pflegeversicherung. Zu beachten ist noch, dass Beitragsrückerstattungen durch die Private Krankenversicherung (Leistungsfreiheit des Versicherten) einzig und allein dem Versicherten zustehen. Der Arbeitgeberanteil wird dadurch nicht gemindert.