Private-Krankenversicherung - Begriffe:  Beitragsbemessungsgrenze


Beitragsbemessungsgrenze


Mit der Beitragsbemessungsgrenze werden die individuellen, maximal zu entrichtenden Versicherungsbeiträge festgesetzt. Wenn die oberste Beitragsbemessungsgrenze erreicht wurde, bleiben die Beiträge konstant, egal wie hoch das Einkommen dann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze gilt nur für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Höchstsatz liegt bei einem Einkommen von monatlich 3750 Euro brutto, was einen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von ca. 600 Euro ausmacht.
Bei der privaten Krankenversicherung entfällt die Beitragsbemessungsgrenze. Hier errechnen sich die Beiträge nicht aus dem Einkommen, sondern aus dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem Geschlecht der zu versichernden Person.
Bei der privaten Krankenversicherung zählt allein die Versicherungspflichtgrenze. Alle Angestellten, die 3 Jahre in Folge die Beitragsbemessungsgrenze erreichen, können sich ab dem vierten Jahr privat versichern und so eine Menge an Versicherungsbeiträgen einsparen.