Private-Haftpflicht - Fragen:  Wer ist mitversichert?


Welche Personen sind in der privaten Haftpflicht mitversichert?


Die Private Haftpflicht bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter. Dabei ist zu beachten, dass nur fahrlässige und grob fahrlässig entstandene Schäden reguliert werden. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung wird zwischen dem Single- und dem Familientarif unterschieden. Innerhalb des Single-Tarifs sind lediglich alleinstehende Personen versichert. Daher weist dieser Tarif auch eine günstigere Prämie auf. Im Rahmen des Familientarifs sind als Personen Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Nichteheliche Lebenspartner können in den Vertrag mit aufgenommen werden, wozu nur ein gemeinsamer Haushalt notwendig ist. Gleiches ist auch auf eheähnliche Beziehungen anzuwenden. Kinder sind in der Regel automatisch mitversichert. Dies gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Die Ausbildung muss sofort an die Schule anschließen.

Unter den Schutz der Familienversicherung fallen auch diejenigen Personen, welche den Grundwehr- und Ersatzdienst zu leisten haben. Bei den meisten Versicherern sind auch die Hausangestellten Personen mitversichert. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Schaden während der Arbeitszeit entsteht.  Ebenso schützt die private Haftpflicht Sie vor Schäden, die Ihre Kleintiere verursacht haben. Dazu gehören beispielsweise Vögel, Katzen und Meerschweinchen. Tiere, wie Hunde, Pferde oder andere Nutztiere, sind nicht Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung. Sie benötigen dafür eine gesonderte Haftpflichtversicherung.