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Die Absicherung bei Umweltschäden durch eigene Anlagen ist nicht in einer normalen Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Daher sollte kein Unternehmer, der einer für die Umwelt gefährdenden Tätigkeit nachgeht, vor dem Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung scheuen!
Der Besitzer bestimmter Anlagen, welche im Umwelthaftpflichtgesetz erwähnt werden, haftet im Falle eines Umweltschadens. Und dieses kann unangenehme Folgen nach sich ziehen, da diese Art der Schäden in der Regel in Millionenhöhe auftritt. Nur eine Umwelthaftpflichtversicherung kann hier die Sache erleichtern. Betroffen sind grundsätzlich Personen, die Anlagen betreiben oder spezielle Tätigkeiten ausüben, welche der natürlichen Umwelt Schaden können. Schäden können beispielsweise durch Öl, Strahlen, Hitze, Lärm oder Dämpfe verursacht werden. Typische umweltgefährdende Anlagen sind Öltanks, Kläranlagen, Brennstoff- und Chemikalientanks, Ölabscheider, Raffinerien oder sonstige genehmigungspflichtige Anlagen. Des Weiteren zählen Farben- oder Chemikalienherstellung, Lackierungen, Fassadenreinigung, Sprengungen etc. zu besagten Tätigkeiten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieses zu erwerblicher oder privater Verrichtung beiträgt.
Eine Umweltbasisversicherung stellt sich oftmals als spezielle Zusatzhaftpflichtversicherung im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder privaten Haftpflichtversicherung dar. Die Umweltbasisdeckung reicht in dem Fall für Betriebe oder Haushalte aus, die keine speziellen Umweltrisiken einschließen. Bei hohem oder erhöhtem Umweltrisiko ist diese Form nicht zureichend. Hierzu sollte eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen werden. Eine Umwelthaftpflichtversicherung bietet an diese Stelle einen ausreichenden Versicherungsschutz. Bei einem Verschulden mit Rechtswidrigkeit oder in Kauf genommene Umwelteinwirkungen wird allerdings keine Haftung übernommen.
Des Weiteren stellen Versicherungsunternehmen Deckungskonzepte zur Auswahl, die im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden können. Schwere Umweltrisiken werden in der Regel nicht im Versicherungsschutz einer Umwelthaftpflichtversicherung berücksichtigt.