Private-Haftpflicht - Fragen:  Luftfahrthaftpflicht


Was ist eine Luftfahrthaftpflichtversicherung?


Nicht nur Segel- oder Motorflugzeuge können Schäden anrichten, sondern auch Flugdrachen oder Fluggeräte, die ein gewisses Gewicht überschreiten. Eine spezielle Luftfahrtversicherung ist für diese daher ein unverzichtbares Muss und mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Luftfahrthaftpflichtversicherung muss immer dann abgeschlossen werden, wenn ein Fluggerät in Betrieb genommen wird. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und daher unerlässlich. Zu den versicherungspflichtigen Objekten gehören neben Motor- und Segelflugzeugen auch Flugdrachen, Fallschirme und andere Flugobjekte, die gewichtsmäßig über die 5 Kg-Marke reichen.

Durch die Inbetriebnahme eines der eben genannten Fluggeräte, kann ein Schaden gegenüber Dritten verursacht werden. Und dieses passiert oft leichter und schneller, als man sich vorstellen kann. Fehler beim Fliegen oder lediglich eine Unachtsamkeit können immense Kosten herbeiführen – besonders dann, wenn starke körperliche Verletzungen oder gar der Tod eines Menschen auftreten.

Das Haftungsrecht besagt, dass der Verursachende hierfür einstehen muss und für die anfallenden Kosten zuständig ist. Die normale Haftpflichtversicherung tritt hier nicht in Kraft. Daher ist der Besitzer eines Fluggerätes zum Abschluss einer Luftfahrthaftpflichtversicherung mit hinreichender Deckungssumme verantwortlich. Eingeschlossen sind hierbei Sach- und Personenschäden.

Die Luftfahrthaftpflichtversicherung kümmert sich um Sach- und Personenschäden und um die Klärung, ob Ansprüche geltend gemacht werden können bzw. um die Höhe der Forderung. Bei Bedarf werden auch Anwalts- und Prozesskosten von der Luftfahrthaftpflichtversicherung übernommen.

Die Luftfahrthaftpflichtversicherung gliedert sich in die Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung, die Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung, die Flughafenhaftpflichtversicherung und die Luftfahrtunfallversicherung. Neben der Luftfahrthaftpflichtversicherung gibt es noch die Luftfahrtkaskoversicherung.