Private-Haftpflicht - Fragen:  Hundehaftpflicht


Was ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?


Sogar der friedlichste Hund kann in einer stressigen und ungewohnten Situation überreagieren und dabei einen Menschen verletzen. In solch einem Fall ist ohne entsprechenden Versicherungsschutz guter Rat teuer…

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollte aber für jeden Hundebesitzer ein Muss sein. Laut BGB ist durch §833, Satz 1 der Schadensfall durch einen Vierbeiner genau geregelt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Und dieses kann im schlimmsten Fall teuer werden, da die Private Haftpflichtversicherung hier nicht zum Einsatz kommt. Der Hundehalter haftet dann mit seinem gesamten Hab und Gut. Abhilfe schafft hier ein entsprechender Versicherungsschutz. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt in der Regel für alle Schädigungen auf, die durch ein beliebiges, tiertypisches Verhalten des eigenen Vierbeiners verursacht werden. Sie schützt vor unhaltbaren Schadensansprüchen und deckt die Kosten berechtigter Forderungen ab. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung trägt Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert nicht den Hundehalter, sondern das Tier selbst. Somit ist ebenfalls eine Aufsichtsperson, die den Hund kurzzeitig hütet, abgesichert. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schließt ferner Jungtiere des versicherten Tieres bis zu 6 Monaten mit ein.

Generell kann jede Hunderasse mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Bei Tieren, die zu den sogenannten Kampfhunden gehören, wird allerdings ein Prämienzuschlag berechnet. Einige Anbieter erlassen diese Aufpreise bei der Vorlage eines bestandenen Wesenstests.