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Auch ein erfahrener Unternehmer ist nicht vor eventuellen Schäden geschützt, die durch das eigene Unternehmen entstehen können. Um nicht unmittelbar zu haften, sollte man an dieser Stelle vorsorgen – mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auch wenn Sie genügend Erfahrung mitbringen – erhalten Dritte durch Ihr Unternehmen einen Schaden, haften Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler unmittelbar. Einige Berufsgruppen sind sogar verpflichtet eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Hierunter fallen beispielsweise Ärzte und Architekten, da sie eine besondere Verantwortungspflicht besitzen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich in der Regel um die Klärung, ob und wie groß der Umfang der Schadensersatzpflicht ist. Sie zahlt die anfallende Entschädigungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen seitens des Geschädigten ab. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt ebenso die Kosten für die Rechtsverteidigung und die komplette Abwicklung des Schadens.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt das komplette Unternehmen mit ein. Versichert sind Unternehmer, Teilhaber, Gesellschafter, alle Angestellten während der beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen und das Unternehmen selbst als juristische Person.
Bei den Schäden, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind, handelt es sich um Personenschäden, Sachschäden sowie Schäden des Vermögens, wenn sie aus einem anfallenden Personen- oder Sachschaden resultieren. Aber dennoch gilt: Nur Risiken, die in der Police der Betriebshaftpflichtversicherung auftauchen oder in der Betriebsbeschreibung enthalten sind, sind abgedeckt. Sollte sich an der Risikolage etwas ändern, muss dieses zusätzlich erfasst werden.