informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AutofahrerB
BauherrenhaftpflichtD
DeckungserweiterungE
Erweiterte DeckungF
FahrlässigkeitG
GrundvorsorgeH
Haftpflicht-SchadenL
LeistungsspektrumM
MeldefristN
NutzungsausfallP
PersonenschädenR
RegulierungS
SachschädenU
UrlaubV
VerdienstausfallW
Winterdienst im Mietvertrag
Die Kündigung für eine private Haftpflichtversicherung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist eingereicht werden. Ansonsten wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.
Bei einem Vertrag über eine Laufzeit von fünf oder zehn Jahren, ergibt sich die Möglichkeit zur Kündigung erst nach Ablauf des dritten Jahres. Wird der Beitrag der privaten Haftpflichtversicherung erhöht und es erfolgt keine Verbesserung der Leistungen, kann der Vertrag in der Regel zum nächsten Monat (frühestens zu dem Tag des Eintretens der Erhöhung) gekündigt werden.