Private-Haftpflicht - Fragen:  Bedeutung private Haftpflicht


Was bedeutet "Private Haftpflicht"?


Der Gesetzgeber hat im Bürgerlich Gesetzbuch (BGB)  die gesetzliche Haftpflicht für jeden Bürger geregelt. Im §823 des BGB ist die Haftpflicht so festgelegt, dass jeder „der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt […] dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist“. Dieser recht offen gestaltete Paragraph stellt sicher, dass jeder, der einen Schaden durch Dritte erleidet, auch das Recht auf eine Entschädigung hat.

Einen Teil dieser gesetzlichen Verpflichtung kann auf die private Haftpflichtversicherung übertragen werden. Für die Ãœbernahme dieses Risikos erhält der Versicherer im Gegenzug einen festgesetzten Versicherungsbeitrag. Im Schadensfall begleicht die private Haftpflicht die Ansprüche Dritter, die durch den Versicherungsnehmer fahrlässig oder grobfahrlässig verursacht worden sind, bis zur vertraglich festgelegten Deckungssumme. Ansprüche, die über die Deckungssumme hinausgehen, müssen vom Schadensverursacher aus privaten Mitteln beglichen werden. In Anbetracht der relativ geringen Beitragsunterschiede  ist es daher ratsam, eher eine höhere Deckungssumme zu wählen.

Die private Haftpflichtversicherung prüft gegebenenfalls auch die Richtigkeit der Forderungen und zahlt die Prozesskosten für die Abwehr unbegründeter oder zu hoher Schadenansprüche. Vorsätzlich verursachte Schäden werden von der privaten Haftpflicht nicht übernommen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenzen für die Entschädigung festgelegt hat, ist die private Haftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.