Private-Haftpflicht - Fragen:  Wann zahlt die Haftpflicht nicht?


Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?


Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, beim Familientarif auch die Familienangehörigen, vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Die private Haftpflicht deckt jedoch nicht die komplette gesetzliche Schadenersatzpflicht des §823 des Bürgerlichen  Gesetzbuches (BGB) ab.

Dem größten Ausschluss unterliegen vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Diese sind nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Es werden lediglich Schäden bezahlt, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ein Schaden, den der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person selber erleidet, wird nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ebenso zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht oder nur in begrenzter Form bei Mietsachschäden an einer gemieteten Wohnung. Gemietete oder geliehene Sachen, wie beispielsweise die Stereoanlage des Freundes für eine Party, fallen gleichfalls nicht unter den Versicherungsschutz.

Bußgelder und Geldstrafen, die durch den Staat ausgesprochen werden, ersetzt die private Haftpflicht nicht. Beschädigt der Sohn die Brille seines Vaters, wird der Schaden ebenfalls nicht gezahlt, da es sich um einen Schaden eines Mitversicherten handelt. Sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges stehen, sind vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für diesen Bereich kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung zum Tragen. Spezielle Haftpflichtversicherungen gibt es auch für Tierhalter oder Sportbootinhaber.