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Die private Haftpflichtversicherung kommt für alle Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden Dritter auf, die durch den Versicherungsnehmer verursacht worden sind. Dabei ist zu beachten, dass lediglich Schäden beglichen werden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf.
Besonders bei Personenschäden kann es schnell teuer werden. Der eigentliche Personenschaden ist häufig mit vielen Folgeschäden verbunden. Einer dieser Folgeschäden ist der Verdienstausfall. Auch dafür haftet der Versicherungsneh- mer unbegrenzt.
Hat er keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, haftet er auch für den Verdienstausfall mit seinem privaten Vermögen. Der Verdienstausfall stellt zwar einen Vermögensschaden dar, da er aber durch einen Personenschaden verursacht worden ist, fällt er unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung.