Private-Haftpflicht - Begriffe:  Urlaub


Urlaub


Gerade im Urlaub kann ein Schadenfall die Stimmung schnell trüben. Die private Haftpflichtversicherung gilt in den meisten Fällen auch für Personen- oder Sachschäden, die vom Versicherungsnehmer im Urlaub verursacht werden.
Im Falle eines Familientarifs sind auch die Kinder sowie der Ehe- oder Lebenspartner im Urlaub mit abgesichert.

Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung im Urlaub ist teilweise räumlich oder zeitlich begrenzt. Für den Urlaub
im europäischen Ausland bieten die meisten Versicherer eine zeitlich unbegrenzte Deckung an. Für den Urlaub im außereuropäischen Ausland gelten bei einigen Versicherungen Grenzen von sechs oder zwölf Monaten. Jeder Urlaub, der über die zeitliche Begrenzung geht, sollte über eine zusätzliche Reisehaftpflicht abgesichert werden.

Greifen im Schadenfall beide Versicherungen, darf der Schaden nur einmal gemeldet werden. Im Zweifelsfall sollten beide Versicherungen kontaktiert werden. Die letztendliche Zahlung regeln die Versicherer untereinander.

Sollte der Versicherte aufgrund seines Urlaubs übernommenen Pflichten nicht nachkommen können, wie zum Beispiel dem Winterdienst, muss er zwar für Ersatz sorgen, wäre im Falle eines Schadens jedoch über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.